Leistungen

Unser Leistungsportfolio umfasst alle Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes:


Prüfung von Brandschutznachweisen und –konzepten

Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Gebäuden, z. B. Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäusern, Industriebauten sowie bei Tiefgaragen und bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 13m, die Prüfung des Brandschutznachweises durch eine unabhängige Stelle (Bauaufsichtsbehörde oder Prüfsachverständiger) vor.



Als Prüfsachverständiger für Brandschutz sind wir zur Durchführung dieser Prüfung sowie zur Ausstellung der Prüfbescheinigungen Brandschutz I bis III zugelassen.

Brandschutznachweise

Der Brandschutznachweis zählt zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er dient zur Dokumentation der baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes und ist Grundlage für die Bauausführung und die Abnahmen.
 Bei nahezu allen Neubauten und vielen Bestandsumbauten sind Angaben zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich.


Bei Sonderbauten sowie bei Tiefgaragen und Gebäuden mit einer größeren Höhe ist die Erstellung eines Brandschutznachweises als Teil des Bauantrags zwingend erforderlich. Der Brandschutznachweis muss dann zudem von einer unabhängigen Stelle (Bauaufsichtsbehörde oder Prüfsachverständiger) geprüft werden.



Als eingetragene Brandschutznachweisersteller mit Zulassung für alle Gebäudeklassen erarbeiten wir mit Ihnen die sinnvollste und zu Ihrem Gebäude passende Lösung und erstellen einen vollständigen und genehmigungsfähigen Brandschutznachweis.

Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Bei komplexen Sonderbauten sind Konzepte erforderlich, die aufgrund der Gebäude- oder Nutzungsbedingungen besondere Lösungen verlangen und an vielen Stellen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen müssen.
 Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die sinnvollste Lösung - die sich häufig auch positiv auf die Baukosten auswirkt - und stimmen diese mit den Genehmigungsstellen ab.


Sprechen Sie uns daher frühzeitig an, denn spätere bauliche Anpassungen sind arbeitsintensiv, zeitverzögernd und kostensteigernd.

Brandschutztechnische Beratung

Sie haben allgemeine Fragen zum Brandschutz, benötigen eine Beurteilung von einzelnen Bestandsbauteilen, Rettungswegen etc.?
 Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen des Brandschutzes. Sollte Ihre Anfrage nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, vermitteln wir Sie gerne an die zuständigen Stellen.

Nachweise gemäß Industriebaurichtlinie und DIN 18230

Bei Industriebauten können unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Brandlasten zum Teil erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Brandschutzanforderungen erwirkt werden.
 Zusammen mit Ihnen finden wir die für Sie passende Lösung und erstellen genehmigungs- und zukunftsfähige Konzepte und Berechnungen auf Basis der Industriebaurichtlinie und der Normen.

Fachbauleitung Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz endet nicht bei der Erstellung und Planung von Brandschutznachweisen. Die korrekte Umsetzung der geplanten Brandschutzmaßnahmen im Zuge der Bauausführung ist ein wesentlicher Faktor, um ein abnahmefähiges und mängelfreies Gebäude zu realisieren.


Als Fachbauleiter Brandschutz betreuen wir die korrekte bauliche Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen, begleiten die Abnahmen und sorgen für eine vollständige Dokumentation.

Mitwirkung bei der Ausführungsplanung

Im Zuge der Ausführungsplanung des Gebäudes durch die Objekt- und Fachplaner tauchen regelmäßig Fragestellungen auf, z. B. zur Detailausführung von brandschutzrelevanten Bauteilen, zu Leitungsführungen oder zur Auslegung von haustechnischen Anlagen.


Wir unterstützen die Planer bei der Erstellung einer Ausführungsplanung, in der alle Anforderungen des Brandschutzes berücksichtigt sind.

Mitwirkung bei der Ausschreibung

Bei der Ausschreibung von brandschutzrelevanten Bauteilen oder Anlagen sind umfangreiche Normenvorgaben und Zulassungskriterien im Spannungsfeld der VOB sowie der nationalen und europäischen Gesetzgebung zu beachten.


Wir unterstützen die Planer bei der Erstellung einer Ausführungsplanung, in der alle Anforderungen des Brandschutzes berücksichtigt sind.

Bestandsaufnahmen und -begutachtungen

Sie möchten für ein Bestandsgebäude die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen aufnehmen, begutachten und dokumentieren lassen? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob für Ihr Bestandsgebäude eine Sanierungspflicht besteht? Oder sind Sie daran interessiert zu erfahren, ob in Ihrem Gebäude konkrete Gefahren für die Nutzer bestehen? Oder…



Wir nehmen Ihren Bestand auf, recherchieren in Archiven nach fehlenden Baugenehmigungen und Dokumenten und fassen die Bestandssituation in einem belastbaren Gutachten zusammen.

Brandschutzpläne

Brandschutzpläne dienen der übersichtlichen Darstellung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und sind im Regelfall Teil der Brandschutznachweise oder -konzepte.
Insbesondere für Vorentwürfe, Variantenuntersuchungen oder auch bei Bestandsgebäuden erstellen wir jedoch auch Brandschutzpläne für eine erste Übersicht und zur Darstellung von Problempunkten.

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne dienen den Nutzern des Gebäudes zur Orientierung über die bestehenden Fluchtwege sowie Feuerlösch-, Melde- und Ersthilfeeinrichtungen. Flucht- und Rettungswegpläne werden in einigen Sonderbauten gefordert, sind aber auch in allen Arbeitsstätten notwendig, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung erfordern.



Wir erstellen übersichtliche und normgerechte Flucht- und Rettungswegpläne und erfüllen gerne Ihre Sonderwünsche (z. B. Designvorgaben, individuelle Rahmung, Druck auf verschiedene Materialien und Oberflächen etc.).

Feuerwehrpläne

Bei bestimmten Gebäuden, z. B. Industriebauten, Versammlungsstätten, Schulen oder großen Garagen, müssen Feuerwehrpläne erstellt werden. Diese dienen der Feuerwehr im Brandfall insbesondere zur schnellen Orientierung und zum Erkennen von Gefahrenstellen.


Feuerwehrpläne bestehen aus einer Objektinformation, dem Übersichtsplan, den Geschossplänen sowie ggf. weiteren Sonderplänen.
 Wir erstellen diese Pläne für Sie normgerecht und in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.

Brandschutzordnungen

In der Brandschutzordnung werden Regeln für die Brandverhütung sowie für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst. Für viele Gebäudearten ist die Brandschutzordnung ein Muss. Sie ist normgerecht aufzustellen und besteht aus den Teilen A, B und C.



Wir erleichtern Ihnen diese Pflicht und erstellen eine auf Ihr Gebäude und die Nutzung zugeschnittene Brandschutzordnung.

Gefährdungsbeurteilungen

Durch Gefährdungsbeurteilungen im Bereich des Brandschutzes werden relevante Gefährdungen für Beschäftigte auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes systematisch ermittelt und bewertet.



Wir ermitteln vorliegende Gefährdungen, entwickeln zusammen mit Ihnen und Ihren Beschäftigten mögliche Gegenmaßnahmen und erstellen eine belastbare Dokumentation.

Wärmebilanz- und Rauchgassimulationen

Mittels rechnergestützter Simulationen können z. B. Nachweise zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, zur Bestimmung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen oder zum Nachweis der ausreichenden Löschmittelbeaufschlagung von Löschanlagen durchgeführt werden. Diese können dann z. B. zur Begründung von Abweichungen von der Bauordnung herangezogen werden.


Zusammen mit Partnerbüros entwickeln wir die entsprechenden Simulationen und stimmen diese mit den Genehmigungsbehörden ab.

Evakuierungskonzepte, -berechnungen, und -simulationen

Evakuierungs- oder Räumungskonzepte sind insbesondere in Sonderbauten, wie z. B. Versammlungsstätten und Krankenhäusern, erforderlich, um für größere oder beeinträchtigte Personengruppen Maßnahmen für den Ernstfall zu planen.



Wir erstellen ein auf Ihr Gebäude, die Nutzung und die Nutzer abgestimmtes Evakuierungs- oder Räumungskonzept unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und Einbeziehung aller relevanten Stellen. Bei komplexen Gebäudestrukturen führen wir zusammen mit Partnerbüros Evakuierungsberechnungen oder rechnergestützte Evakuierungssimulationen zum Nachweis der ausreichenden Fluchtmöglichkeiten durch.

Brandschutzbeauftragte

Aufgrund von Sonderbauverordnungen, z. B. Versammlungsstättenverordnung oder Industriebaurichtlinie, aber auch aufgrund von Forderungen der Bauaufsichtsbehörden oder Sachversicherern ist die Bestellung von Brandschutzbeauftragten erforderlich.



Wir stellen externe Brandschutzbeauftragte, die regelmäßige Begehungen sowie Unterweisungen der Mitarbeiter bei Ihnen durchführen und Sie bei der Behebung von Mängeln und bei Abstimmungen mit Behörden und Versicherern unterstützen. Dadurch entfällt für Sie die zeit- und kostenintensive Aus- und Weiterbildung von eigenen Mitarbeitern.

Private Brandverhütungsbeschau

Die Feuerbeschau oder Brandverhütungsbeschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände in Gebäuden, insbesondere in Sonderbauten, und wird durch die Gemeinde oder örtliche Feuerwehr durchgeführt.



Zur Überprüfung des Gebäudezustandes oder auch als Vor- oder Nachbegehung zu behördlichen Feuerbeschauen führen wir mit Ihnen private Feuerbeschauen durch und beraten Sie bei der Behebung evtl. vorhandener Mängel.

Beratung bei Problemstellungen im Denkmalschutz

An Ihr denkmalgeschütztes Gebäude werden Behördenanforderungen zur Nachbesserung des Brandschutzes gestellt oder Sie wollen in Ihrem denkmalgeschützten Gebäude Umbauten oder Änderungen vornehmen?



Wir finden zusammen mit Ihnen und den Behörden eine Lösung, die den Behördenforderungen, dem Brandschutz und vor allem aber Ihrem Gebäude gerecht wird.

Brandschutztechnische Due-Diligence-Prüfung

Sie wollen eine Immobilie erwerben oder anmieten und benötigen eine Risikobewertung des Brandschutzes als Entscheidungsgrundlage und zur Wertfindung des Objektes?



Wir führen eine brandschutztechnische Due-Diligence-Prüfung an der Bestandsimmobilie durch, analysieren die brandschutztechnischen Stärken und Schwächen des Objekts und fassen die Ergebnisse in einem belastbaren Gutachten zusammen.

Inhouse-Schulungen, Unterweisungen und Vorträge

Wir schulen Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes, der Gesetzgebung oder der baulichen Ausführung von Brandschutzmaßnahmen.



Zudem unterweisen wir Ihre Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall und beraten Ihre Brandschutzbeauftragten.
Wir halten deutschlandweit Vorträge zu verschiedensten Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.


Die betreffende Fragestellung ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an! Kontakt